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Anforderungen an die Copyright-Seite eines Buches in Frankreich (+ kostenloser Generator)

Ein französisches Buch enthält mentions obligatoires: Name und Adresse des éditeur, die Zeile zum dépôt légal, die ISBN sowie den Druckvermerk (achevé d'imprimer oder impression à la demande bei Print-on-Demand). Dieses Tool erstellt sie auf Französisch.

Dieser Leitfaden stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie sich über die Einzelheiten Ihrer Situation sicher sein möchten, wenden Sie sich an einen Anwalt.

Was auf der französischen Copyright-Seite stehen muss

Ein französisches Buch trägt sein Impressum auf der Rückseite des Titelblatts, manchmal ergänzt durch ein Kolophon auf der letzten Seite. Dort finden sich die mentions obligatoires (gesetzlich vorgeschriebene Angaben), die Copyright-Hinweise und das achevé d'imprimer, die kurze Druckvermerk-Formel am Ende des Buches. Bei einer Übersetzung werden dort außerdem das Originalwerk und der Übersetzer genannt.

Hinter dieser Seite stehen zwei Pflichten: der Abdruck der vorgeschriebenen Angaben im Buch und das dépôt légal, also die separate Ablieferung von Exemplaren an die Bibliothèque nationale de France. Das eine ist Druckfarbe auf Papier, das andere eine Lieferung.

Was gesetzlich vorgeschrieben ist

Für ein in Frankreich veröffentlichtes oder gedrucktes Buch führt das arrêté du 12 janvier 1995 die mentions obligatoires auf:

  • Name und Anschrift des Verlags (éditeur). Bei einem selbst veröffentlichten Buch sind das Ihr eigener Name und Ihre eigene Anschrift.
  • Die Zeile „Dépôt légal“ mit Monat und Jahr der Veröffentlichung.
  • Die ISBN.
  • Der Preis in Euro (wird in der Praxis bei Print-on-Demand-Büchern häufig weggelassen).
  • Name und Anschrift der Druckerei sowie das Datum des Abschlusses des Drucks (das achevé d'imprimer).

Der letzte Punkt erledigt sich meist von selbst. Wenn Sie über KDP oder IngramSpark drucken lassen, wie die meisten Selfpublisher, fügt der Dienst eine eigene Seite hinzu, auf der angegeben ist, wo jedes Exemplar gedruckt wurde, und Ihre Copyright-Seite enthält „Impression à la demande“ statt eines traditionellen achevé d'imprimer (der untenstehende Generator macht das automatisch). Nur wenn Sie direkt eine Druckerei beauftragen, müssen Sie deren Namen, Anschrift und das Fertigstellungsdatum selbst ergänzen.

Streng genommen gelten diese Angaben nur für Bücher, die in Frankreich veröffentlicht oder gedruckt werden, und die BnF erklärt, dass importierte Exemplare keine dieser Angaben tragen müssen. Wenn Sie aus dem Ausland über Kindle Direct Publishing veröffentlichen, werden Ihre Exemplare oft anderswo in der EU gedruckt und gelten als importiert, sodass das Gesetz möglicherweise gar nicht auf Ihr Buch anwendbar ist. In der Praxis sollten Sie die Angaben dennoch aufnehmen: Sie können nicht kontrollieren, wo ein bestimmtes Exemplar gedruckt wird, sie kosten nichts, und französische Leser erwarten sie.

Unabhängig von den französischen Pflichtangaben stellt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) seit Dezember 2024 eigene Anforderungen an jedes in der EU verkaufte gedruckte Buch, einschließlich Frankreich:

  • Ihr Name, Ihre Postanschrift und eine Kontakt-E-Mail-Adresse.
  • Wenn Sie außerhalb der EU ansässig sind: der Name und die Kontaktdaten einer in der EU ansässigen verantwortlichen Person, die die Produktsicherheitsverantwortung für das Buch übernimmt.

Diese Ebene ist von den mentions obligatoires getrennt und folgt nicht der Ausnahme für importierte Exemplare. Sie richtet sich an den Hersteller des Buches, und genau das ist die gute Nachricht: Beim Print-on-Demand ist der Hersteller der Druckdienst und nicht Sie, wie der nächste Abschnitt erklärt.

Benötigen Sie eine verantwortliche Person in der EU?

Für die meisten Selfpublisher lautet die Antwort: nein. Print-on-Demand-Dienste sind der Drucker und Hersteller der von ihnen produzierten Bücher, daher liegt die Einhaltung der GPSR in ihrer Verantwortung. Wir haben Amazon direkt gefragt, und der KDP-Support hat uns schriftlich geantwortet, dass Sie nichts unternehmen müssen (die Antwort erfolgte auf Französisch; die Übersetzung stammt von uns):

Bei KDP-Taschenbüchern und Hardcover-Büchern ist Amazon der Drucker und der Hersteller. [...] Sie müssen für Ihre KDP-Bücher keine verantwortliche Person in der EU benennen. [...] Die Angaben zur verantwortlichen Person und zum Hersteller werden direkt auf der Amazon-Produktdetailseite im Abschnitt „Produktsicherheit und Ressourcen“ angezeigt. Sie erscheinen auf der Produktseite, nicht im Buch. [...] Sie müssen Ihrer Copyright-Seite keine GPSR-Informationen hinzufügen.

IngramSpark macht dasselbe automatisch für jedes Buch, dessen exklusiver Druckdienstleister es ist, wobei dieser Schutz entfällt, wenn dieselbe ISBN auch anderswo gedruckt wird. Wenn Sie über einen anderen Dienst drucken, fragen Sie vor der Veröffentlichung nach, wie dort mit der GPSR umgegangen wird; höchstwahrscheinlich wird dies auf die gleiche Weise gehandhabt.

Die Situation ändert sich nur, wenn Sie Ihren Druck selbst über eine traditionelle Druckerei organisieren. Dann sind Sie der Hersteller, daher sollte die Seite Ihre Kontakt-E-Mail und, falls Sie außerhalb der EU ansässig sind, den Namen und die Adresse einer in der EU ansässigen verantwortlichen Person enthalten. Aktivieren Sie im Generator unten die Option "I'm arranging my own printing (not using print-on-demand)", um diese Zeilen hinzuzufügen. Wenn Sie niemanden in der EU kennen, den Sie angeben können, bieten spezielle Responsible-Person-Dienste gegen eine jährliche Gebühr einen Kontakt an. Zur Einordnung: Wir konnten keinen Fall finden, in dem eine Behörde in Frankreich oder anderswo in der EU einen Selfpublisher wegen einer fehlenden verantwortlichen Person mit einer Geldstrafe belegt oder verfolgt hätte; das realistische Risiko besteht darin, dass ein Marktplatz ein Angebot entfernt.

E-Books fallen nicht unter diese Verpflichtung, daher fügt dieses Tool die GPSR-Zeilen nur dem Druckformat hinzu.

Was optional ist

Alles andere auf der Seite ist eher verlegerische Konvention als gesetzliche Vorschrift. Der Urheberrechtsschutz entsteht in Frankreich automatisch, daher dokumentieren diese Angaben die Rechteinhaberschaft, ohne sie erst zu begründen:

  • Die ©-Zeile, etwa „© Autor, 2026“.
  • Der Hinweis „Tous droits réservés“, entweder in kurzer Form oder als längerer Standardtext mit Verweis auf Artikel L.122-4 des Code de la propriété intellectuelle.
  • Bei einem übersetzten Buch: der Originaltitel („Titre original“), eine ©-Zeile für das Originalwerk sowie eine separate ©-Zeile für die französische Übersetzung, etwa „© Autor, 2026, pour la traduction française“. Der Übersetzer wird in der Regel auch auf der Titelseite genannt – ein Hinweis auf seine Urheberpersönlichkeitsrechte.

Müssen Sie Exemplare an die BnF senden?

Für die meisten Selfpublisher – und sofern sie nicht in Frankreich ansässig sind – lautet die Antwort nein. Das dépôt légal ist die gesetzliche Pflicht, Exemplare Ihres Buches an die Bibliothèque nationale de France zu liefern, getrennt von der auf der Seite gedruckten Zeile „Dépôt légal“ (diese Zeile gehört lediglich zu den Pflichtangaben und kostet nichts). Die Pflicht gilt nur für Verlage mit Sitz in Frankreich: Wenn Sie außerhalb Frankreichs leben und selbst veröffentlichen, müssen Sie nichts einsenden. Im Ausland gedruckte und nach Frankreich importierte Exemplare fallen in die Verantwortung des Importeurs, nicht in Ihre – und selbst dann erst ab mehr als 100 Exemplaren.

Ihr Buch dennoch einzusenden, ist vollkommen freiwillig, wird von der BnF aber begrüßt: Eine freiwillige Hinterlegung nimmt Ihre für den französischen Markt bestimmte Ausgabe in die nationale Sammlung auf. Ein gewöhnliches Verkaufsexemplar genügt, und die BnF berücksichtigt auch Print-on-Demand-Ausgaben (ein Hinweis „impression à la demande“ ersetzt dabei die Druckeradresse). Wenn Sie in Frankreich leben und Ihr eigenes Buch veröffentlichen, gelten Sie als Verlag, und die Ablieferungspflicht trifft auch Sie.

Kinderbücher: Das Gesetz über Jugendpublikationen von 1949

Bücher für junge Leser unterliegen dem loi n° 49-956 du 16 juillet 1949 über Veröffentlichungen für Kinder und Jugendliche. Sie müssen auf der ersten oder letzten Seite eine fett gedruckte Zeile mit dem Namen dieses Gesetzes tragen, gefolgt von Monat und Jahr der beim Justizministerium vorgenommenen Hinterlegung. Dies gilt speziell für jeunesse-Titel und steht zusätzlich zu den üblichen Angaben.

Print-on-Demand: KDP und IngramSpark

Zwei wichtige Hinweise für den Print-on-Demand-Weg: Amazon darf nicht als Verlag genannt werden – Sie oder Ihr Imprint sind der Verlag, und Amazon ist lediglich der Druckdienstleister. Außerdem hinterlegen weder KDP noch IngramSpark Ihr Buch bei der BnF. Wenn Sie also möchten, dass Ihr Buch in die nationale Sammlung aufgenommen wird, müssen Sie die oben beschriebene freiwillige Hinterlegung selbst vornehmen.

Zuletzt überprüft: 21. Juli 2026

Veröffentlichung in Frankreich? Dann müssen Sie das Buch ebenfalls übersetzen lassen. Sehen Sie nach, was es kostet, Ihr Buch ins Französisch (Frankreich) zu übersetzen.

Häufig gestellte Fragen

Welche mentions obligatoires gelten für ein französisches Buch?

Das arrêté von 1995 nennt Name und Adresse des Verlags, Name und Adresse der Druckerei, das Druckfertigstellungsdatum, die ISBN, den Preis in Euro sowie die Zeile „dépôt légal“ mit Monat und Jahr. Print-on-Demand-Bücher passen mehrere dieser Angaben an, und importierte Exemplare sind vollständig ausgenommen.

Ich veröffentliche selbst aus dem Ausland über KDP. Gelten die mentions auch für mich?

Die mentions obligatoires betreffen Bücher, die in Frankreich veröffentlicht oder gedruckt werden. Exemplare, die anderswo in der EU gedruckt und nach Frankreich geliefert werden, gelten als importiert und benötigen keine verpflichtenden Angaben. Da sich bei einzelnen Exemplaren nicht feststellen lässt, wo sie gedruckt wurden, ist das Einfügen der mentions die sichere und kostengünstige Wahl.

Brauche ich eine verantwortliche Person in der EU für mein Buch?

Nicht, wenn Sie über einen Print-on-Demand-Dienst veröffentlichen. Amazon ist der Drucker und Hersteller von KDP-Taschenbüchern und Hardcovern, und der KDP-Support hat uns schriftlich bestätigt, dass Amazon die GPSR-Angaben selbst übernimmt: Sie müssen keine verantwortliche Person in der EU benennen und Ihrer Copyright-Seite nichts hinzufügen. Auch IngramSpark stellt automatisch eine verantwortliche Person bereit. Nur wenn Sie den Druck selbst organisieren, benötigt die Seite eine Kontakt-E-Mail-Adresse und – wenn Sie außerhalb der EU ansässig sind – eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person, was dieser Generator unterstützt. Die Regeln gelten für Druckerzeugnisse; ihr Geltungsbereich für E-Books ist noch ungeklärt.

Was trage ich vor der Veröffentlichung in die Zeile zum dépôt légal ein?

Bücher erhalten keine dépôt-légal-Nummer zum Abdrucken. Die Zeile ist vorausschauend: „Dépôt légal“ gefolgt von Ihrem voraussichtlichen Veröffentlichungsmonat und -jahr. Die Quittung mit einer Nummer erhalten Sie nach der Hinterlegung.

Wie gehe ich bei Print-on-Demand mit der Druckerei-Zeile um?

Die BnF akzeptiert „Impression à la demande“ anstelle des traditionellen achevé d'imprimer und erlaubt Selfpublishern, den Druckdienst ohne Adresse anzugeben. Amazon fügt außerdem eine eigene Druckseite hinzu, sodass Sie selbst kein Land angeben müssen.

Muss ich mein Buch bei der BnF hinterlegen?

Die éditeur-Pflichtabgabe betrifft Verlage mit Sitz in Frankreich, daher ist ein ausländischer Selfpublisher normalerweise nicht zur Abgabe verpflichtet. Die BnF begrüßt jedoch weiterhin eine freiwillige Hinterlegung für eine Ausgabe für den französischen Markt.

Veröffentlichung in Frankreich? Dann müssen Sie das Buch ebenfalls übersetzen lassen. Sehen Sie nach, was es kostet, Ihr Buch ins Französisch (Frankreich) zu übersetzen.

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